Herzliche Einladung zur jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins Jugendzentrum Umkirch e.V. am Donnerstag, 15.05.2025, um 20:30 im Jugendzentrum Umkirch (Franz-Heitzler-Weg 4).
Es verspricht eine spannende Mitgliederversammlung zu werden: Der alte Vorstand steht nach vielen Jahren engagierter Vereinsarbeit aus verschiedenen persönlichen Gründen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Mit Stefanie Weinhart, Sebastian Eckert und Julian Mittermeier stehen drei neue Kandidaten für den Vorstand in den Startlöchern, die den Förderverein gerne weiterführen wollen. Alle drei kommen aus dem pädagogischen Bereich und sind selbst Eltern, daher liegt ihnen die Idee des Vereins sehr am Herzen. Um auch in Zukunft Kinder- und Jugendarbeit zu fördern, die Umkircher Kinder und Jugendlichen zusammenzubringen und ihnen eine Stimme zu geben, soll der Verein über eine Satzungsänderung breiter aufgestellt werden.
Der Verein freut sich auf rege Teilnahme und natürlich über jedes neue Gesicht.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Versammlungsleiter
- Jahresbericht des Vorstands für das vergangene Jahr
- Kassen- und Finanzbericht des Schatzmeisters/Kassenwarts
- Bericht der Kassenprüferin
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstands
- Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr
- Wahl des Vorstands
- Satzungsänderung
- Verschiedenes
Die Satzung soll in folgenden Punkten geändert werden:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein für Kinder- Jugendarbeit Umkirch e.V.“[…].
§ 8 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Die Leitung der Versammlung obliegt einem Vorstandsmitglied.
§ 10 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder teilen die Aufgaben untereinander auf.
- Die Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.
- Die Mitglieder des Vorstands können für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand pauschale Vergütungen (Ehrenamtspauschale) erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins
§ 13 Sitzung und Beschlüsse des Vorstandes
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Vorstandssitzungen, die von der/dem hierfür zuständigen Vorstandsmitglied einberufen und geleitet wird. Sollte diese Person verhindert sein, leitet ein anderes Vorstandsmitglied die Vorstandssitzung.
Eine Einberufungsfrist von einer Woche ist einzuhalten.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.
Die Sitzungen und die Beschlüsse sind zu protokollieren.
Satzungsänderungen, die auf Anordnung des Finanzamtes oder des Registergerichtes durchzuführen sind und die den Gehalt der Satzung nicht ändern, können vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Diese sind den Mitgliedern in der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.
§ 14 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Falls die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Diese Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.