Wir laden ein
zur Generalversammlung 2023 der Umkircher Vereinsgemeinschaft e. V.
am Mittwoch, den 8. November 2023 um 20:00 Uhr
im Bürgersaal
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Tagesordnung

TOP 1 – Jahresrückblick

TOP 2 – Bericht Kassiererin

TOP 3 – Bericht Kassenprüfer, Entlastung Vorstand

TOP 4 – Wahlen, gemäß Satzung im ungradzahligen Jahr:
* 2. Vorstand
* SchriftführerIn
* Der 1. Vorstand, die Kassiererin sowie beide Kassenwarte bleiben für ein weiteres Jahr im Amt. Deren Wahl findet gemäß Satzung im geradzahligen Jahr, also 2024, statt.

TOP 5 – Antrag auf Satzungsänderung, u. a. um die Gemeinnützigkeit zu erreichen.

AktuellÄnderungsvorschlag
§7 Generalversammlung
Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung ist mit der Einladungsfrist von 3 Wochen 2x per Gemeindeblatt bekannt zu geben.Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung ist mit der Einladungsfrist von drei Wochen in Textform bekannt zu geben.
§8 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassierer, SchriftführerIn.Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorstand, 2. Vorstand, Jugendvorstand, KassiererIn, SchriftführerIn.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt turnusmäßig im Wechsel: 1. Vorstand / Kassierer im geradzahligen Jahr, 2. Vorstand / SchriftführerIn im ungradzahligen Jahr. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils für 2 Jahre gewählt. Gewählt ist, wer als Mitglied von der Generalversammlung vorgeschlagen wird oder sich um das Amt bewirbt und mehr, als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt turnusmäßig im Wechsel: 1. Vorstand / KassiererIn im geradzahligen Jahr, 2. Vorstand / SchriftführerIn im ungradzahligen Jahr. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils für zwei Jahre gewählt. Die Wahl des Jugendvorstands erfolgt in jedem Jahr. Der Jugendvorstand ist damit für ein Jahr gewählt. Sollte kein Jugendvorstand gewählt werden können, bleibt der Posten unbesetzt. Die Aufgaben der Jugendförderung werden dann von den anderen Vorstandsmitgliedern mit übernommen.
Gewählt ist, wer als Mitglied von der Generalversammlung vorgeschlagen wird oder sich um das Amt bewirbt und mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.
§ 11 Inkrafttreten – Satzungsänderung – Auflösung
Die UVG soll in das Vereinsregister eingetragen werden.Die UVG ist im Vereinsregister eingetragen.
Die vorstehende Satzung wurde am 16.10.2014 von der Vereinsversammlung beraten und verabschiedet. Sie tritt mit dem Tag der Eintragung der UVG in das Vereinsregister in Kraft.Die vorstehende Satzungsänderung wurde am 08.11.2023 von der Generalversammlung beraten und verabschiedet. Sie tritt mit dem Tag der Änderungseintragung im Vereinsregister in Kraft.
Die Satzung wird jedem Mitglied gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.Die Satzung ist auf der Webseite der UVG einsehbar.

TOP 6 – Antrag auf Mitgliedsbeitrag zur Deckung der laufenden Kosten
Der Vorstand schlägt vor:
Zur Deckung der laufenden Kosten erheben wir einen Mitgliedsbeitrag von 0,10 € pro aktivem, beitragszahlendem Mitglied.

TOP 9 – Terminplanung 2024

TOP 8 – Verschiedenes

Im Anschluss an die Sitzung laden wir ein, noch gemütlich zusammen beisammen zu sein.
Wir freuen uns auf eine hoffentlich wieder rege Beteiligung.
Beste Grüße vom Vorstand